Unsere Friedhöfe

Die kirchlichen Friedhöfe sind eine Stätte, auf der die Gemeinde ihre Verstorbenen zur letzten Ruhe bettet. Die Kirche verkündigt dabei, dass der Tod das Gericht über alles irdische Wesen ist und Jesus Christus durch seine Auferstehung den Sieg über Sünde und Tod errungen hat. Sie gedenkt der Entschlafenen und befiehlt sie der Gnade Gottes. Sie ruft die Lebenden zum Heil in Christus.

 

Auch zu der Zeit, in der das Wort der Kirche auf dem Friedhof nicht verkündigt wird, ist der Friedhof mit seinen Gräbern und seinem Schmuck der Ort, an dem diese Verkündigung sichtbar bezeugt und der Verstorbenen und des eigenen Todes gedacht wird. Alle Arbeit auf dem Friedhof erhält so ihren Sinn und ihre Richtung.” (Aus der Präampel der Friedhofssatzung der Friedhöfe der Kirchengemeinde Angelhausen-Oberndorf)

 

Wenn ein Mensch stirbt, ist es wichtig, dass keiner alleine ist. Das gilt für den, der von uns geht genau so wie für die Angehörigen. Um trauern zu können, brauchen wir einen Platz, wo wir hingehen können. Dieser Platz ist der Friedhof. Er dient der würdigen Erinnerung an den Verstorbenen. Die Friedhöfe in Angelhausen und Oberndorf sind grüne Oasen, in denen man Ruhe und inneren Frieden finden kann.

 

Die beiden Friedhöfe in Angelhausen und Oberndorf sind unter kirchlicher Verwaltung. Anspruch auf einen Grabplatz haben alle Menschen aus Angelhausen und Oberndorf. Die Friedhofsverwaltung sagt auch nicht Nein, wenn Sie einen Angehörigen, der nicht in unserem Ort gewohnt hat, gerne hier zur letzten Ruhe betten wollen.

 

 

Es bieten sich auf beiden Friedhöfen drei Möglichkeiten der Bestattung an:

  • das Urnengrab,
  • die Erdbestattung,
  • die Bestattung unter dem grünen Rasen.

 

 

Allerdings gibt es auf unseren Friedhöfen keine anonyme Bestattung unter dem grünen Rasen. Die Grabstelle muss mit einer Grabplatte bzw. einem Grabstein mit dem Namen sowie dem Geburts- und Sterbedatum versehen werden. Durch eine Grabplatte bzw. einen Grabstein bekommt die Grabstelle ein Gesicht, das Gesicht des Verstorbenen.

 

Wir Menschen brauchen einen Platz, an dem wir genau wissen: "hier liegt mein lieber Vater, die Mutter, der Bruder, die Schwester, das Kind." Hier kann ich dem geliebten Menschen ganz nahe sein. Dieser Platz soll helfen, dass die Verunsicherung, welche der Tod in unser Leben gebracht hat, weicht und wir wieder Halt finden. Manchmal fühlt man erst viel später, wie wichtig der Name auf dem Grab ist, um unseren Verstorbenen ein ehrendes Andenken zu bewahren.

 

Für verstorbene Gemeindeglieder der Kirchengemeinde wird die Trauerfeier in der Kirche von einem Pfarrer gehalten. Für verstorbene Nichtchristen kann die Feierstunde in der Trauerhalle in Arnstadt und anschließend die Beisetzung auf dem Friedhof in Angelhausen oder Oberndorf stattfinden.

 

Die Ruhezeit bei Erd- und Urnenbeisetzungen beträgt grundsätzlich 25 Jahre und kann nach Ablauf der Ruhefrist verlängert werden.


Weitere Informationen entnehmen Sie bitte aus unserer Friedhofssatzung bzw. der Gebührenordnung.