Hochzeit

Immer mehr junge Menschen haben den Wunsch, ihren gemeinsamen Lebensweg unter den Schutz und Segen Gottes zu stellen. Oft spielt der feierliche Rahmen in der Kirche dabei eine große Rolle. Deshalb möchten wir hier auf einige Aspekte hinweisen, die einer evangelischen Trauung zugrunde liegen.

 

Am Anfang ist die Liebe zwischen zwei Menschen. Sie lebt jedoch nicht allein aus sich, kann allein nicht überleben. In der kirchlichen Trauung wird die Liebe zwischen den beiden in den Horizont der Schöpfung eingezeichnet: Liebe ist nicht persönlicher Verdienst und ist auch nicht käuflich.

 

Sie braucht regelmäßige Pflege, von den Liebenden und von der Welt, in der sie leben. Sie ist ein Geschenk Gottes. Dankbarkeit und Freude prägen deshalb die kirchliche Feier.

 

In der Trauung empfängt das Brautpaar den Segen Gottes. Den beiden Liebenden wird in der gottesdienstlichen Feier versichert, dass Gottes Segen sie in ihrem Wagnis "Ehe" begleitet. Denn es ist alles andere als selbstverständlich, dass zwei Menschen mit ihren je eigenen Träumen und Wünschen, Lebensplänen und -geschichten, Fähigkeiten und blinden Flecken eine feste und lebenslange Beziehung eingehen wollen und können.

 

Die Ehe ist die lebenslange Verbindung zwischen Mann und Frau. Während die römisch-katholische Kirche die Ehe als Sakrament einstuft, hat Martin Luther sie ein „weltlich Ding“ genannt.

 

Damit meinte er jedoch keinen profanen Bereich, in dem der christliche Glaube keine Rolle spielen würde. Aber für den Reformator ist der Ehestand nicht schon als solcher ein heiliger Stand.

Die Trauung

Von der Trauung ist in der Bibel nicht unmittelbar die Rede. Ehe und Sexualität sind hingegen schon ein biblisches Thema, z.B. in den biblischen Schöpfungserzählungen. Dort wird der Ursprung des Menschen, seine Bestimmung und sein Bezogensein sowohl auf Gott als auch auf den Mitmenschen beschrieben: "Gott schuf den Menschen zu seinem Bilde ... und schuf sie als Mann und Frau."

Und: "Es ist nicht gut, dass der Mensch allein sei; ich will ihm eine Gefährtin machen ..." Die biblischen Schöpfungserzählungen begründen nicht die Ehe als Institution, sondern dass Mann und Frau aneinander gewiesen sind.

Das Neue Testament betont, dass Mann und Frau durch die Liebe miteinander verbunden sind, die in der Liebe Gottes gründet: "Ihr seid zur Freiheit berufen,... durch die Liebe diene einer dem anderen." Die Ehe als Rechtsinstitut ist zwar - wie Martin Luther es nannte - "ein weltlich Ding" und in ihrer Form geschichtlichen Veränderungen ausgesetzt, ihr kommt aber insofern eine besondere Bedeutung zu, als sich in ihr exemplarisch die Beziehung zwischen Gott und den Menschen abbildet und konkret erfahren und gelebt werden kann. In einer lebenslangen, treuen und partnerschaftlich-respektvollen Beziehung können sich Gottes Liebe zum Leben, seine Wertschätzung des Menschen und seine Treue spiegeln.

Die Autoren der biblischen Schriften verschließen nicht die Augen davor, dass es in der Ehe Gefährdungen, Schuld und Scheitern gibt. Deshalb enthält die Bibel Schutzbestimmungen für die Gemeinschaft in Ehe und Familie, z.B. das vierte Gebot, das die Achtung und Ehre vor den Eltern fordert, das sechste Gebot, das den Ehebruch verbietet und das zehnte Gebot, das das Begehren anderer Frauen und Männer untersagt. Im Alten Testament wird dem Mann unter bestimmten Bedingungen erlaubt, seine Frau wegzuschicken und ihr dazu einen Scheidebrief auszustellen, z.B. "weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat". Der Frau waren ähnliche Möglichkeiten verwehrt Jesus lehnte diese Praxis scharf ab und verwies auf die lebenslange und umfassende Bestimmung von Frau und Mann füreinander, wie Gott sie bei der Schöpfung angelegt hat: "Was Gott zusammengefügt hat, das soll der Mensch nicht scheiden."

Neben dieser prinzipiellen Ablehnung der Ehescheidung gibt es im Neuen Testament Aussagen, die zeigen, dass man sich gezwungen sah, seelsorgerlich mit diesem Grundsatz umzugehen. Die Bibel bezeichnet die Ehe als unauflöslich. Demnach sehen beide Kirchen die Ehe als prinzipiell unauflösbar an. Allerdings kann man daraus keine generelle Unmöglichkeit der Ehescheidung folgern. Anders als in der römisch-katholischen Kirche ist in der evangelischen Kirche die Wiederverheiratung Geschiedener möglich, aber an Voraussetzungen geknüpft. Ist zum Beispiel der künftige Ehepartner Ursache für die Scheidung gewesen, kann die kirchliche Trauung verweigert werden. Nach römisch-katholischem Recht dürfen Wiederverheiratete nicht an der Feier der Eucharistie teilnehmen.

Die obligatorische staatliche Eheschließung ist zunächst in Preußen 1873, dann zum 1. Januar 1876 für ganz Deutschland in Geltung gesetzt worden. Die Trauung in der evangelischen Kirche fragt ausdrücklich danach, ob die Heiratswilligen eine "christliche Ehe" führen wollen. Diese Frage kann auf dem Standesamt nicht gestellt werden. Da die Ehe - anders als in der katholischen Kirche - in der evangelischen Kirche nicht als Sakrament gilt, wird die vor dem Standesamt geschlossene Ehe von der Kirche als gültig anerkannt.

Häufige Fragen zur Hochzeit

Dürfen wir während des Gottesdienstes fotografieren oder filmen?

Das wird in jeder Gemeinde unterschiedlich gehandhabt. In unserer Gemeinde ist es erlaubt, wird aber darum gebeten, dass eine einzige Person das Filmen oder Fotografieren übernimmt, um unnötige Unruhe zu vermeiden. Im Mittelpunkt sollte stets der Gottesdienst und nicht das Fotografieren stehen. Es besteht in der Regel die Möglichkeit, nach dem Gottesdienst noch Bilder zu machen. Das Fotografieren während Gebets-und Segenshandlungen sowie die Verwendung von Blitzlicht ist in unseren Gottesdiensten unerwünscht.

 

Ist es möglich, die Kirche besonders zu schmücken & kostet das etwas?

Besonderer Blumenschmuck ist möglich. Alles, was über den bereits vorhandenen Blumenschmuck hinaus geht, müssen Sie selbst bezahlen und auch selbst organisieren. Besprechen Sie diese Dinge beim Traugespräch.

 

Was kostet die Trauung?

Der Traugottesdienst für Gemeindeglieder unserer Kirchengemeinde ist kostenlos. Falls Sie kein Gemeindeglied unserer Kirchengemeinde sind, werden u.a. Gebühren für Kirchennutzung erhoben. Sollten Sie nicht in Ihrer heimischen Kirche heiraten, können zusätzliche Kosten entstehen.

Wenden Sie sich in diesen Fällen an das Pfarramt Oberndorf.

 

Dürfen wir selbst bestimmen, wofür die Kollekte bei unserer Trauung verwendet wird?

Ja, das ist möglich.

 

Wir wollen uns von einem Pfarrer oder einer Pfarrerin trauen lassen, die wir kennen, die aber nicht in der Gemeinde arbeiten, in der die Trauung stattfindet. Ist das möglich?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Sprechen Sie Einzelheiten mit Ihrem Pfarramt vor Ort ab.

 

Können wir Tag und Uhrzeit der kirchlichen Trauung wählen?

Prinzipiell ist das möglich. In der Karwoche inkl. Karsamstag, Sonntag und an einigen Festtagen sind in unseren Kirchen keine Trauungen möglich. Auf jeden Fall sollten sie den Termin frühzeitig, mit zuständigen Pfarrer absprechen.

 

Wir sind beide nicht in der Kirche. Können wir uns trauen lassen?

Nein, das ist nicht möglich. Wenn der Wunsch nach einer kirchlichen Trauung Grund ist, über den Eintritt oder Wiedereintritt in die evangelische Kirche nachzudenken, finden Sie unter www.evangelisch.info weitere Informationen.

 

Nur einer von uns ist in der Kirche. Können wir uns trauen lassen?

In der Regel setzt eine evangelische Trauung die Kirchenmitgliedschaft beider Ehepartner voraus. Gehört einer der Ehepartner der Evangelischen, der andere Ehepartner einer anderen christlichen Kirche an, kann an der evangelischen Trauung auch ein Geistlicher oder eine Geistliche der anderen Konfession beteiligt werden.

Ist einer der beiden nicht in der Kirche, so gibt es die Möglichkeit eines „Gottesdienstes anlässlich einer Eheschließung“. Die nähere Gestaltung dieses Gottesdienstes besprechen Sie bitte mit dem Pfarrer/der Pastorin der Gemeinde, in der Sie getraut werden wollen.

 

Kann man einen Gottesdienst anlässlich einer Jubelhochzeit feiern?

Ja, es gibt kirchliche Formen, um ein solches Fest zu feiern. Das kann eine schöne und würdige Möglichkeit sein, an Ihre kirchliche Trauung zu erinnern. Fragen Sie im Pfarramt nach.

 

Gibt es eine ökumenische Trauung?

Eigentlich nicht. Aber wenn ein Partner evangelisch, und der andere katholisch ist, kann entweder ein evangelischer Gottesdienst mit Beteiligung eines katholischen Priesters oder ein katholischer Gottesdienst mit Beteiligung eines evangelischen Pfarrers bzw. einer Pfarrerin gefeiert werden. Umgangssprachlich wird dies "ökumenisch" genannt.

 

 

 

Haben Sie weitere Fragen? - Schreiben Sie uns:

 

Trausprüche finden Sie unter: www.trauspruch.de