Kircheneintritt

(St. Johannis Angelhausen)
(St. Johannis Angelhausen)

 

Kirchen gehören zum Bild unserer Städte und Dörfer. Meist gehen wir an ihnen vorüber, manchmal hören wir ihre Glocken, seltener wagen wir den Schritt über die Schwelle.

 

Die Bindung zur Kirche ist vielen Menschen verloren gegangen.

 

Die Gründe hierfür sind vielschichtig. Persönliche Ereignisse mögen das Zugehörigkeitsgefühl belastet und zur Trennung geführt haben. Nicht in jeder Familie spielte der christliche Glaube eine Rolle und wurde vielleicht wenig darüber gesprochen. Auch finanzielle Beweggründe können ausschlaggebend gewesen sein.

 

 

Dazu gehören

Sie überlegen, in die Evangelische Kirche einzutreten, sind aber noch nicht ganz entschlossen? Sie wollen auf jeden Fall eintreten, wissen aber nicht, wie dass geht? Hier finden Sie zu diesen Fragen wichtige Informationen.

 

Jeder, der aus der Kirche austritt, hat dafür sicher ganz individuelle, für sich plausible Gründe. Es gibt aber auch viele gute Gründe, in der Kirche zu bleiben oder, wenn man ausgetreten ist, erneut Mitglied zu werden und über eine Kirchenmitgliedschaft nachzudenken:

 

Ein Kind soll getauft werden. Sie werden um die Patenschaft gebeten. Ihr Partner oder Ihre Partnerin wollen sich kirchlich trauen lassen. Ein Mensch wird krank und verlangt nach Trost und Beistand, und das geht über das eigene Vermögen hinaus. Der Tod soll begleitet werden. Sie finden in einer Kirche den Raum der Stille, den Sie schon lange suchten. Vielleicht sind Sie auch nur neugierig, was es mit dem Christentum auf sich hat. Ein Buch, ein Gespräch, ein Film geben den ersten Anstoß, sich kundig zu machen, weiterzufragen.

 

Die Kirche begleitet Menschen von der Geburt bis zum Tod und in der Kirche wird die menschliche Sehnsucht nach Segen gehört und beantwortet. Das stärkt auf geheimnisvolle Weise. Die Kirche ist ein Ort der Besinnung. Unsere Gesellschaft ist gut beraten, wenn sie solche Orte pflegt. In der Kirche treten Menschen mit Gebeten und Gottesdiensten für andere ein. Sie tun das auch stellvertretend für die Gesellschaft. Die kirchlichen Sonn- und Feiertage mit ihren Themen, ihrer Musik und ihrer Atmosphäre prägen das Jahr. Die Kirche setzt sich dafür ein, diese Tage als religiöses und kulturelles Erbe zu erhalten, denn die Kirche ist nicht für sich selbst da.

 

Sie versteht sich als Gemeinschaft von Menschen, die von Gott zusammengerufen wird. Sie will die Botschaft von der Liebe Gottes in dieser Welt sichtbar machen und die Menschen auf dem Weg Jesu Christi zu Gott führen. Dazu sind alle ohne Unterschied eingeladen, denn unsere Kirchen sind offen für alle. Alle können an Gottesdiensten und Gemeindeveranstaltungen teilnehmen, auch wenn sie nicht oder noch nicht Mitglieder der Kirche sind. In Seelsorge und Beratung der Kirche wird der ganze Mensch ernst- und angenommen.

 

Sie wollen ganz dazugehören? Dann können Ihnen die nachstehenden Informationen zur Orientierung helfen.

Eintritt

 

Wenn Sie bisher noch keiner christlichen Kirche angehört haben, erfolgt die Aufnahme durch die Taufe. Bevor Sie getauft werden, ist eine Einführung in den christlichen Glauben erforderlich.

 

In vielen Gemeinden werden Glaubenskurse zur Vorbereitung auf die Taufe angeboten, in denen man sich über den Glauben und die Kirche informieren kann. Die Teilnahme an einem solchen Kurs bindet Sie nicht, sondern soll zu Ihrer eigenen Klärung dienen. Die Taufe selbst wird in einem Gottesdienst gefeiert. Sie berechtigt u.a. zur Teilnahme am Abendmahl und zur Übernahme des Patenamtes.

 

 

Wiedereintritt

 

Von Wiedereintritt sprechen wir, wenn Sie schon einmal Mitglied einer evangelischen Kirche waren und ausgetreten sind. Während ein Kirchenaustritt in der gegenwärtigen Rechtslage in Deutschland möglich ist, ohne dabei mit kirchlichen Stellen direkt in Berührung zu kommen, erfordert ein Wiedereintritt den persönlichen Kontakt zur Kirche.

 

Die Rückkehr in die Kirche ist fast immer möglich und verläuft unbürokratisch auf persönlichem Wege. Sie können den Wiedereintritt bei jedem Pfarramt erklären, indem Sie einen Aufnahmeantrag stellen und unterschreiben. Das dazugehörige Gespräch dient Ihrer Beratung und Orientierung. Sie müssen dabei nicht Ihren einstigen Kirchenaustritt rechtfertigen oder sich gar neu taufen lassen.

Die früher in einer anerkannten christlichen Gemeinschaft erhaltene Taufe gilt ein Leben lang. Nach der Wiederaufnahme kann man wieder am sakramentalen Leben teilnehmen und auch alle anderen Rechte und Pflichten als evangelischer Christ wahrnehmen. Natürlich ist die christliche Gemeinde auch auf Ihre Unterstützung angewiesen.

 

Wir würden uns freuen, wenn Sie sich mit uns zu einem Gespräch entscheiden könnten, um sich zunächst einmal vorbehaltlos über Ihr Anliegen zu unterhalten.